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Channel: Kommentare zu: Umsatzsteigerung durch Direktmarketing
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Von: Martin

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Ist es wirklich sicher, Adressen zum Direktmarketing zu kaufen? Der Gesetzgeber geht gegen Werbung via Telefon und Email immer stärker vor.

Z.b. sind gemäß dem BGH Urteil vom 17.10.2014 “Tell-a-Friend”-Empfehlungsemails als SPAM klassifiziert worden. Wodurch derlei Emails abgemahnt werden können.

Außerdem gibt es einen Rechtsstreit um Werbung in Autoreply-Mails (AG Stuttgart, Urteil vom 25.04.2014). Direktmarketing in Emails steht unter starkem Beschuss und Anrufe (“Cold Calls”) gelten nach wie vor als aggressive Werbung.
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Die klassische Adressakquirierung via Preisausschreiben ist möglich aber gefährlich, falls sie nicht sauber durchgeführt wurde. Z.b. muss auf den Karten für Preisausschreiben klar darauf hingewiesen werden, dass man sich mit der Teilnahme an dem Preisausschreiben, mit Werbeanrufen einverstanden erklärt (§§29 BDSG).

Facebook, Twitter, Google Ads und Blogmarketing sind daher vermutlich Zukunftsträchtiger. Da Emails und Anrufe allerdings einen höheren Wirkungsgrad haben, als solche indirekte Werbungsformen, müssen Shopbetreiber, Webseitenbetreiber und sonstige Anbieter Nutzen und Risiko sehr gut gegeneinander abwägen. Häufig ist es gut sich z.B. als Shopbetreiber bei großen Shopingplattformen wie z.B. Amazon, Manybuy, Ebay anzusiedeln, die bereits im Vorfeld bei der Shopeinrichtung beratend zur Seite stehen können bzw. es viele detaillierte Tutorials im Internet gibt, die einem helfen Abmahnungen und Rechtsunsicherheiten zu umgehen.


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